Online Dienste
Sie haben keine Zeit für einen Besuch beim Anwalt?
Hier können Sie Ihren Auftrag „Online“ erteilen.
Dieses Verfahren eignet sich für alle:
- einverständlichen Scheidungen, bei denen es keine Streitigkeiten gibt
- Unfallregulierungen von Unfällen, in die Sie unverschuldet verwickelt wurden.
- Beratungen über alle juristischen Fragen, die ein persönliches Gespräch nicht erfordern.
Also Auseinandersetzungen, bei denen es nur um Formalien geht. Lästige und zeitraubende Besuche beim Anwalt
entfallen. Sie müssen lediglich bei der Online-Scheidung zum Scheidungstermin bei Gericht persönlich erscheinen.
Mit diesen Formularen können Sie Herrn Rechtsanwalt Ecker beauftragen:
- einen Scheidungsantrag für eine einverständliche Scheidung einzureichen und zwar in
ganz Deutschland oder
- Ihren Unfallschaden zu regulieren und zwar im gesamten EU-Bereich oder
- Sie können sich auch per Online beraten lassen.
» zum Formular für den Scheidungsantrag
» Welche Kosten entstehen bei der Online-Scheidung?
» zum Formular für die Unfallregulierung
» Welche Kosten entstehen bei der Online-Unfallregulierung?
» zur Online-Beratung
» Welche Kosten entstehen bei der Online-Erstberatung?
Nachdem das Formular eingegangen ist erhalten Sie zunächst eine Auftragsbestätigung die per E-Mail erfolgt.
Ferner erhalten Sie ein Vollmachtsformular. Mit Zugang der unterzeichneten Vollmacht kommt das Mandatsverhältnis zu Stande.
Falls Nachfragen nötig sind, werde ich mich schnellst möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Widerrufsrecht
Wenn Sie als Verbraucher das Mandat unter ausschl. Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abschließen,
steht Ihnen ein 2-wöchiges Widerrufsecht ab Zustandekommen des Vertrages zu. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform (also z. B. durch E-Mail) gegenüber Herrn RA Volker Ecker zu erklären.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Der Widerruf ist zu richten an:
RA Volker Ecker, Ubierstrasse 54, 56567 Neuwied
E-Mail: Info@Rechtsanwalt-Ecker.de
FAX: 02631/974333
Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs ist, dass Sie an Ihre auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung
nicht mehr gebunden sind, also ein Mandat nicht mehr besteht. In diesem Falle sind Sie allerdings verpflichtet
hinsichtlich der bereits von Herrn RA Volker Ecker erbrachten Leistungen, wozu auch eine vorbereitende Recherche
zur Rechtslage zählen kann, Wertersatz zu leisten.
Allerdings erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Herr RA Volker Ecker mit Ihrer Zustimmung bereits mit der
Ausarbeitung der Stellungnahme bzw. der Bearbeitung des Mandats begonnen hat.
Herr RA Volker Ecker ist im Einzelfall bemüht, auf Ihre Belange einzugehen, wenn sich z. B. ein zunächst
dringender Rechtsberatungsbedarf erledigt hat.
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